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der Trauerfall ist eingetreten

Was ist, wenn ich nachts oder am Wochenende Hilfe brauche?

Ein Todesfall kann jederzeit eintreten – auch nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen. Der Ablauf bleibt jedoch gleich: Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen, anschließend können Sie ein Bestattungsunternehmen anrufen. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, beraten telefonisch und organisieren bei Bedarf zeitnah eine Überführung.

Was passiert, wenn der Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt?

Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus, Pflegeheim oder Seniorenheim, kümmert sich die Einrichtung in der Regel um die ärztliche Feststellung des Todes und die ersten Formalitäten. Angehörige erhalten eine Information und können anschließend frei das Bestattungsunternehmen ihrer Wahl beauftragen, um die Überführung, die Abschiednahme und alle weiteren Schritte zu planen.

Gibt es Situationen, in denen ich zusätzlich die Polizei rufen muss?

Bei einem erwarteten, natürlichen Tod ist die Polizei normalerweise nicht erforderlich. Besteht jedoch der Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod – etwa nach einem Unfall, einem Sturz oder bei unklarer Situation –, informiert der Arzt die Polizei oder Sie wählen selbst den Notruf 110. Die Polizei leitet dann die notwendigen Ermittlungen ein, bevor eine Bestattung vorbereitet werden kann.

Darf ich nach dem Tod noch Zeit allein mit meinem Angehörigen verbringen?

Ja, nach der ärztlichen Feststellung des Todes dürfen Sie sich in aller Ruhe von Ihrem Angehörigen verabschieden. Viele Menschen erleben es als sehr tröstlich, am Bett zu sitzen, die Hand zu halten oder ein kleines Ritual zu gestalten. Die Überführung durch unser Institut wird erst dann veranlasst, wenn Sie dazu bereit sind und alle Fragen in Ruhe geklärt wurden.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, eine verstorbene Person zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zei­ten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem "Lei­chen­gift"? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die nach dem frei­gesetzt werden und haben jedoch keine gesund­heitsge­fährden­de Wirkung.

Können Verstorbene in der eigenen Kleidung bestattet werden?

Ja, grund­sätzlich ist es mög­lich in der eigenen Kleidung zu bestatten. Es kann auch bei der Ab­schied­nahme hilf­reich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­über treten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten. Ist eine Feuer­bestat­tung ge­plant, sollte die Kleidung jedoch aus natür­lichen Materi­alien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke. Auf Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sollte verzichtet werden.

Können auch Frauen von Frauen versorgt, angezogen und gewaschen werden?

Ja, ob aus per­sön­lichen oder reli­gi­ösen Grün­den der Wunsch be­steht, dass eine Ver­stor­bene von einer Frau für die letzte Reise vor­berei­tet wird – es ist uns ein An­lie­gen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.

Wie kann ich den Raum für einen Abschied Zuhause vorbereiten?

Für eine Hausaufbahrung eignet sich ein ruhiger, eher kühler Raum ohne direkte Sonneneinstrahlung. Lüften Sie vorab gut, schließen Sie danach weitgehend die Fenster und vermeiden Sie starke Temperaturwechsel. Eine schlichte Ausstattung mit einem Laken, einer Kerze, Fotos oder persönlichen Gegenständen schafft eine würdevolle Atmosphäre, in der Angehörige Abschied nehmen können.

Kann ich Kinder in die Abschiednahme Zuhause mit einbeziehen?

Kinder dürfen in die Abschiednahme einbezogen werden, wenn sie das möchten und behutsam darauf vorbereitet werden. Ehrliche, einfache Worte helfen ihnen, das Geschehen zu verstehen, ohne sie zu überfordern. Ob ein Kind den Verstorbenen sehen oder an der Beisetzung teilnehmen möchte, sollte immer freiwillig sein; begleitende Erklärungen und Rituale geben Sicherheit.

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Rechtlichte Grundlagen und Pflichten

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ ist das Marken­zeichen des Bundes­verbands Deut­scher Bestat­ter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mit­glieds­unter­nehmen ver­liehen, die einen Ge­prüften Bestat­ter, eine Bestat­tungs­fachkraft oder einen Bestatter­meister in verant­wort­licher Position haben und die be­stimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Krite­rien erfüllen: „Betriebe mit dem Marken­zeichen garan­tieren, in allen Fragen und Trauer­angelegen­heiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im prak­tischen und finan­ziellen Bereich fort: Trans­parente, klare und nachvoll­ziehbare Preis­gestal­tung; Ange­messene Räum­lichkeiten und eine breite Palette von Trauer­waren; Regel­mäßige Weiter­bildung und Schulung des Inhabers und Perso­nals; Einsatz moderner technischer Fahr­zeuge und Geräte.“

Was bedeutet Bestattungspflicht?

Darunter versteht man die rechtliche Verpflichtung für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen und die daraus resultierenden Kosten auch zu tragen. Gesetze und Satzungen sehen in dieser Pflicht nachfolgende Verwandtschaftsgrade: Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern oder volljährige Geschwister. Bestattungsgesetze sind Landesgesetze; Satzungen erlassen die Träger der Bestattungseinrichtungen (Kommunen und Kirchen). Das Ausschlagen, also die Nichtannahme des Erbes entbindet nicht von der Bestattungspflicht.

Was bedeutet Friedhofszwang?

In Deutschland gilt noch, wie in nur wenigen Ländern in Europa, der Friedhofszwang. Darunter versteht man, dass grundsätzlich nur dafür ausgewiesene, öffentliche Friedhöfe zur Beisetzung Verstorbener zugelassen sind. Demnach ist es z.B.nicht erlaubt, dass die Asche des Verstorbenen in einer Urne als Andenken zuhause bei den Hinterbliebenen verwahrt wird, oder in Eigenregie an frei gewählten Orten verstreut wird.

Was ist das Nutzungsrecht?

Hinterbliebene können ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab zur Bestattung der Angehörigen vom Träger des Friedhofs erwerben. Die Dauer des Nutzungsrechts muß wenigstens die Mindestruhezeit umfassen, die im Bestattungsgesetz und in der Friedhofssatzung festgesetzt ist. Grundsätzlich kann ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab verlängert werden.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in Baden-Württemberg beträgt die Ruhezeit mindestens 15 Jahre.

Wer entscheidet über Bestattungsart und Ort?

In Deutschland gilt die sogenannte Totenfürsorgeberechtigung. Sie liegt meist bei den nächsten Angehörigen – in der Reihenfolge Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister.

Hat der Verstorbene eigene Wünsche zur Bestattungsart oder zum Friedhof schriftlich festgehalten, sind diese vorrangig zu beachten.

Unterschied zwischen Totenfürsorge und Bestattungspflicht

Die Totenfürsorge beschreibt das Recht, über Form und Ablauf der Bestattung zu entscheiden. Die Bestattungspflicht verpflichtet bestimmte Angehörige, die Bestattung durchzuführen und zu finanzieren. In den meisten Fällen liegen beide Rechte bei denselben Personen, müssen aber rechtlich getrennt betrachtet werden.

Was passiert, wenn Angehörige sich nicht einig sind?

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten unter bestattungspflichtigen Personen, kann das Ordnungsamt eine Entscheidung treffen. Dabei orientiert es sich am mutmaßlichen Willen des Verstorbenen und an einem würdevollen Umgang. In der Praxis lassen sich Konflikte oft durch frühzeitige Vermittlung vermeiden.

Was geschieht, wenn niemand die Bestattung übernimmt?

Wenn keine Angehörigen erreichbar sind oder alle die Verantwortung ablehnen, führt die Gemeinde eine Bestattung von Amts wegen durch. Diese erfolgt einfach, aber respektvoll. Sobald bestattungspflichtige Angehörige ermittelt werden, sind sie verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Welche Dokumente sind notwendig?

Für eine Bestattung werden unter anderem benötigt: Personalausweis des Verstorbenen, ärztliche Todesbescheinigung, Familienstandsunterlagen (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) sowie die Sterbeurkunde. Der Bestatter unterstützt bei der Beschaffung und prüft, welche Formulare im Einzelfall erforderlich sind.

Gibt es Fristen für die Bestattung?

Ja, die Bestattungsfrist ist in den Landesgesetzen geregelt. Meist muss eine Beisetzung innerhalb von vier bis zehn Tagen nach dem Tod erfolgen. Bei behördlicher Genehmigung, etwa bei Auslandstransporten, kann sie verlängert werden.

Was bedeutet die Sargpflicht?

Die Bestattung in einem Sarg schreibt das geltende Recht aus hygienischen Gründen zwingend vor. Ausnahmen aufgrund religiöser Gepflogenheiten sind in den geltenden Bestattungsgesetzen zusehens verankert. Die Sargpflicht gilt auch bei einer Kremation.

Was ist eine Sterbeurkunde und wo erhalte ich diese?

Eine Sterbeurkunde ist der rechtliche Nachweis des Todes eines Menschen. Diese wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt, nachdem der Sterbeeintrag in das Sterberegister vorliegt und stellt einen verkürzten Auszug des Eintrags dar. Die Sterbeurkunde enthält den Namen, den Geburtstag, das Sterbedatum, den Sterbeort sowie den Personenstand und auf Wunsch auch die Religionszugehörigkeit des Verstorbenen. Urkunden für amtliche Zwecke sind gebührenfrei, die anderen sind gebührenpflichtig. Auf Wunsch werden auch sog. internationale Sterbeurkunden ausgestellt, dies ist ein Auszug aus dem Sterberegister und kann in insgesamt 6 Sprachen zugeordnet (gelesen) werden.

Wann ist eine Umbettung möglich?

Eine Umbettung kann beantragt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – etwa der Wunsch nach einer gemeinsamen Familiengrabstätte. Sie bedarf der Genehmigung des Friedhofsträgers und gegebenenfalls des Gesundheitsamts. Ruhezeiten und gesetzliche Vorgaben müssen beachtet werden.

Was kostet eine Beerdigung in Darmstadt?

Die Kosten für eine Beerdigung in Darmstadt hängen von der Bestattungsart, dem Grab und Ihren individuellen Wünschen ab. Wir erstellen ein transparentes Angebot mit klaren Preisen für Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen in Darmstadt und Südhessen. Einen ersten Überblick erhalten sie in der Rubrik Bestattungskosten.

Die günstigste Bestattungsart ist eine Feuerbestattung und die Urnenbeisetzung in einem Rasengrab der Deutschen Friedhofsgesellschaft

Was kostet eine Erdbestattung in Darmstadt?

Eine Erdbestattung in Darmstadt kostet ab EUR 3.580,00. In den Kosten ist die Gebühr für die Grabstätte, die städtische Erdbestattungsgebühr und unsere und unsere Leistungen inkl. Kiefernsarg enthalten. Eine Übersicht finden Sie unter: Bestattungskosten für eine Erdbestattung.

Welche Bestattungsarten gibt es in Darmstadt?

In Darmstadt bieten wir Erdbestattungen, Urnenbeisetzungen, Feuerbestattungen und Naturbestattungen in Südhessen an. Gemeinsam finden wir die Form, die zum Leben des Verstorbenen passt. Einen ersten Überblick erhalten Sie in der Rubrik "Welche Bestattungsarten gibt es".

Welche Möglichkeiten der Grabgestaltung bietet mein Friedhof vor Ort?

Die Grabgestaltung kann auf jedem Friedhof in Darmstadt völlig individuell gestaltet werden. Hervorzuheben ist die Möglichkeit der naturnahmen Grabstätten auf dem Waldfriedhof Darmstadt. Ebenso bietet die Stadt Darmstadt mit dem Friedparkgrab und den Wiesengrabstätten zwei pflegefreie Grabarten für die Erdbestattung an.

Wie läuft eine Urnenbeisetzung in Darmstadt ab?

Nach der Einäscherung wird die Urne in einem ausgewählten Grab beigesetzt. Die Trauerfeier in Darmstadt kann individuell gestaltet werden – mit Musik, Worten und persönlichen Ritualen.

Warum ist Bestattungsvorsorge in Darmstadt wichtig?

Mit einer Bestattungsvorsorge in Darmstadt legen Sie Ihre Wünsche verbindlich fest und entlasten Angehörige. So sind Beerdigung, Trauerfeier und Kosten von Anfang an geklärt.

Wo finde ich einen familiengeführten Bestatter in Darmstadt?

Dechert Bestattungen ist ein familiengeführtes Bestattungsinstitut in Darmstadt-Bessungen. Seit 1927 begleiten wir Familien in Darmstadt und ganz Südhessen mit Erfahrung, Nähe und Vertrauen.

Wie schnell ist eine Überführung aus Darmstadt möglich?

Wir sind rund um die Uhr erreichbar und übernehmen Überführungen in Darmstadt, Südhessen und deutschlandweit sofort und zuverlässig.

Kann man eine Trauerfeier in Darmstadt individuell gestalten?

Ja, jede Trauerfeier kann in Darmstadt persönlich ausgerichtet werden – mit freier Rede, kirchlichem Rahmen, Musik, Blumenschmuck oder besonderen Ritualen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Erdbestattung.

Wo kann man in Darmstadt eine Erdbestattung durchführen?

Erdbestattungen sind auf allen Friedhöfen in Darmstadt möglich.

Welche Ruhefristen gelten auf Darmstädter Friedhöfen?

In Darmstadt beträgt die Ruhefrist auf dem Friedhof einheitlich 20 Jahren.

Kontakt & persönliche Beratung in Darmstadt

Wir als Team vom Bestattungsunternehmen DECHERT in Darmstadt beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erdbestattung – persönlich, diskret und einfühlsam.

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