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Auch in der schwierigen Phase durch den schmerzlichen Verlust eines geliebten Menschen müssen einige Abläufe beachtet werden.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim regelt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Formalitäten.

Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein, muss sofort der Hausarzt, die ärztliche Notdienstzentrale oder die Notrufzentrale benachrichtigt werden. Dies ist erforderlich, damit ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellt.


Eine Überführung muss nicht unmittelbar geschehen. Sie oder Familienangehörige können gerne in Ruhe von Ihrem Verstorbenen Abschied nehmen. Dies kann in verschiedenen Formen geschehen. Der Verstorbene kann in seinem Sterbebett in der Wohnung oder in einem Sarg aufgebahrt werden. Bei dieser Art der Verabschiedung ist zu überlegen, ob Ihnen ein Pfarrer zur Seite stehen soll.

Wichtig ist zu wissen, dass auch im Nachhinein die Möglichkeit für eine offene Aufbahrung in unserem Hause oder auf dem Friedhof besteht.