Alle Institutionen, Behörden, Versicherungsunternehmen und Vereine, bei dem der Verstorbene gemeldet ist, müssen baldmöglichst über dessen Tod unterrichtet werden.
Checkliste für Meldungen bei Versicherungen und Behörden
Für den hinterbliebenen Ehegatten muss die Witwen/er Rente beantragt werden. Das Versicherungsamt Ihres Wohnortes hilft den Antrag zu stellen.
Für Darmstadt: 0 61 55 - 13 28 87 Für Griesheim: 0 61 55 - 70 11 05 Für Weiterstadt: 0 61 50 - 40 02 406
Informationen zu den Möglichkeiten der palliativen Betreuung am Lebensende.