Unsere Preise verstehen sich immer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies ist mittlerweile ein erheblicher Anteil der Kalkulation. Bei einem Rechnungsbetrag von EUR 100 sind hier alleine EUR 19 für das zuständige Finanzamt.
Unsere Preise beruhen auf einer Mischkalkulation. Zum einen erbringen wir Dienstleistungen, welche mit einem Stundensatz von EUR 55 berechnet werden.
Zum anderen gibt es Leistungen, welche erst durch eine Vorhaltung an Mitarbeitern möglich werden. Dies betrifft unsere Leistung der Einbettung am Sterbeort und die Einsatzbereitschaft an Abenden, Wochenenden- und Feiertage sowie die Bereitstellung eines gesetzlich vorgeschriebenen Bestattungskraftwagen nach DIN-Norm.
Diese Vorhaltungskosten werden in folgenden Artikel als Pauschalbetrag einkalkuliert:
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Einbettung am Sterbeort und Überführung zum Friedhof/oder unserem Institut - EUR 150 zzgl. Stundenlohn
Überführungen mit dem Bestattungskraftwagen - EUR 100 zzgl. Stundenlohn
Leistungserbrimgung an Wochenenden und Feiertagen - EUR 100 zzgl. Stundenlohn
Bei diesen Leistungen werden die Personalzusatzkosten für die 24 Stunden Erreichbarkeit und Einsatzfähigkeit in die Leistungen mit eingerechnet.
Diese Leistung kann daher auf den ersten Blick als hoch angesehen werden. Berücksichtigen Sie bitte, dass wir jederzeit erreichbar oder immer innerhalb kürzester Zeit für unsere Kunden da sind. Diese Leistungen sind vergleichbar der Leistungen eines Rettungsdienstes.
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