Wahlgrab
Sollen mehrere Generationen einer Familie eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen, d. h. für eine, zwei, drei oder mehr vorgesehene Bestattungen. Zudem kann bei Wahlgräbern die Nutzzeit immer
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neu verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen im Familienbesitz bleiben kann.
Reihengrab
Reihengräber sind Gräber, in die nur einmal bestattet werden darf. Bei einem weiteren Sterbefall in der Familie muss erneut eine Grabstätte erworben werden.
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