Der Termin der Trauerfeier bzw. der Bestattung wird unter Berücksichtigung der Vorstellungen von Angehörigen mit der Friedhofsverwaltung und dem Geistlichen abgestimmt.
Generell ist der Gemeindepfarrer des Wohnortes des Verstorbenen für die Feierlichkeit zuständig.
Bestehen persönliche Beziehungen zu einem anderen Pfarrer, kann auch dieser auf Wunsch die Feierlichkeit übernehmen.
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Sind Sie keiner Kirche zugehörig, können wir Ihnen freireligiöse Redner empfehlen. Selbstverständlich kann jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis die Traueransprache abhalten.
Die Besonderheiten der verschiedenen kirchlichen Riten werden mit Ihnen abgesprochen und auf Wunsch durchgeführt.
Grundsätzlich wird der gesamte Ablauf einer Trauerfeier nach Ihren besonderen Wünschen gestaltet.
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